Massagen sind Steuerfrei!
Spendiert der Arbeitgeber seinen Bildschirmarbeitern heilsame Massagen, müssen Arbeitnehmer darauf keine Lohnsteuern zahlen. Die Massagen sind berufsbedingt notwendig und somit kein geldwerter Vorteil für die Angestellten. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen. VI R 177/99).
Ihre Vorteile für Ihre Mitarbeiter
Wenn Sie für Ihre Firma eine Kooperation für mobile Massage am Arbeitsplatz eingehen möchten, dann vereinbaren Sie mit mir einen kostenlosen Beratungstermin:
Mobil: 0172/7248587 oder per Mail unter: 3einklang@gmx.de