Massage am Arbeitsplatz

Massagen sind Steuerfrei!

 

Spendiert der Arbeitgeber seinen Bildschirmarbeitern heilsame Massagen, müssen Arbeitnehmer darauf keine Lohnsteuern zahlen. Die Massagen sind berufsbedingt notwendig und somit kein geldwerter Vorteil für die Angestellten. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen. VI R 177/99).

Ihre Vorteile für Ihre Mitarbeiter

  • mehr Motivation und Energie
  • Leistungs- und Produktivitätssteigerung
  • Verbesserung des Arbeitsklimas und der pers. Kreativität
  • Verbesserung der Konzentration und Stärkung des Selbstvertrauens
  • Bürotypische Stressmerkmale, wie Verspannungen und einseitige Belastungen werden abgebaut

Wenn Sie für Ihre Firma eine Kooperation für mobile Massage am Arbeitsplatz eingehen möchten, dann vereinbaren Sie mit mir einen kostenlosen Beratungstermin:

Mobil: 0172/7248587 oder per Mail unter: 3einklang@gmx.de